Geförderte Beratung

Beratungsförderung

Beratungsprogramm für Existenzgründung - ISB

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) fördert Gründungsinteressierte und Unternehmensnachfolger sowie  Übergabewillige und Übernehmer mit einem Beratungskostenzuschuss. Die Förderung muss vor Beginn der Beratung beantragt werden und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 Prozent gewährt.

Gefördert werden bei Beratungen zur Gründung einer Vollexistenz oder für die Übernahme oder Übergabe eines bestehenden Unternehmens bis zu sechs Tagewerke mit maximal 400 Euro pro Tagewerk. Voraussetzung ist, dass der Betriebssitz in Rheinland-Pfalz ist und der Berater muss bei einer anerkannten Akkreditierungsstelle gelistet sein.

Ziel der Förderung ist die nachhaltige Prüfung und Planung des Vorhabens, um ein mögliches Scheitern bereits im Vorfeld zu vermeiden. Mit dem Programm sollen Anreize für eine professionelle Beratung geschaffen werden. Die konkreten Inhalte der Beratung werden individuell festgelegt und vertraglich vereinbart.

Die Antragstellung erfolgt je nach Branche bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder dem Landesverband der freien Berufe Rheinland-Pfalz e.V. Die Bewilligung erfolgt anschließend durch die ISB, erst danach darf mit der Beratung begonnen werden.

Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt zum Berater aufzunehmen und den Antrag zu stellen, da die Bewilligung etwas Zeit beansprucht.

Weitere Details zum ISB-Förderprogramm finden Sie hier.

BAFA Unternehmensberatung

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Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder Eingliederungsleistungen

Als Leistungsempfänger*in von ALG I oder Bürgergeld haben Sie die Chance auf Unterstützung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, wenn Ihre Gründung chancenreich ist und Sie damit perspektivisch Ihren Lebensunterhalt sichern können. Der Gründungszuschuss bzw. das Einstiegsgeld erhalten Sie in der Übergangsphase zur Deckung des Lebensunterhalts. Das Jobcenter kann zusätzlich auch einen Zuschuss oder ein Darlehen für Investitionen gewähren.

Grundvoraussetzungen

  • Leistungsbezug liegt vor, bei ALG I 150 Tage Restanspruch
  • Businessplan für eine hauptberufliche Selbständigkeit mit
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise für die geplante Tätigkeit
  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK, Institut für freie Berufe, Fachverband, Steuerberater, Bank...)
  • Über die Maßnahme entscheidet grundsätzlich die für Sie zuständige Vermittlungsfachkraft

Information

Besprechen Sie Ihre Pläne rechtzeitig mit den Sachbearbeiter*innen und Ihrem Gründercoach und berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung die notwendige Zeit für die Erstellung des Businessplans und die Vorbereitung der Gründung.

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