Beratungsförderung

Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz - ISB

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) fördert Gründungsinteressierte, Gewerbetreibende und Unternehmensnachfolger sowie Übernehmer mit einem Beratungskostenzuschuss. Die Förderung muss vor Beginn der Beratung beantragt werden und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 Prozent gewährt.

Gefördert werden bei Beratungen zur Gründung einer Vollexistenz oder für die Übernahme eines bestehenden Unternehmens bis zu fünf Tagewerke mit maximal 500 Euro pro Tagewerk. Maximal werden je Unternehmen bis zu 20 Tagewerke innerhalb von 4 Kalenderjahren gefördert.

Ziel der Gründungs- und Übernahmeberatung ist die nachhaltige Prüfung und Planung des Vorhabens, um ein mögliches Scheitern bereits im Vorfeld zu vermeiden. Mit dem Programm werden Anreize für eine professionelle Beratung geschaffen werden. Die konkreten Inhalte der Beratung werden individuell festgelegt und vertraglich vereinbart.

Die Antragstellung erfolgt direkt bei der ISB. Zusätzlich müssen Gründer und Übernehmer eine Förderempfehlung bei der zuständigen Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) bzw. bei Freiberuflern durch das IFB (Institut für freie Berufe) einholen.

Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt zum Berater aufzunehmen und den Antrag zu stellen, da die Bewilligung etwas Zeit beansprucht.

Weitere Details zum ISB-Förderprogramm finden Sie hier.

BAFA Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Auch StartUps und Bestandsunternehmen erhalten geförderte Beratung. Das Programm " Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" bietet 50% Zuschuss für eine konzeptionelle, individuelle Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Gefördert wird die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörigen der freien Berufe. Insgesamt werden zweimal pro Jahr bis zu fünf Tage Beratung gefördert und die Beratung darf über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten erfolgen. Somit ist auch eine durchgängige, regelmäßige Beratung im Rahmen des Förderprogramms möglich - allerdings nur über zugelassene Berater.

Die Antragstellung erfolgt über das Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und die Beratung darf erst nach Bewilligung erfolgen. Um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, empfiehlt es sich frühzeitig den Berater zu kontaktieren und alle Details abzustimmen. Zu beachten ist auch, dass Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung ein Vorgespräch mit einer Regionalstelle durchführen müssen. Auch hierbei kann der Berater unterstützen.

Alle Details zum Förderprogramm finden Sie im BAFA-Portal sowie komprimiert in der Informationsbroschüre.

AVGS-Maßnahme "Heranführung an eine Selbstständige Tätigkeit"

Bei bestehender oder drohender Arbeitslosigkeit haben Sie die Chance auf eine kostenfreies Gründercoaching als Maßnahme der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Grundvoraussetzung ist, dass Sie in den nächsten Monaten arbeitslos werden könnten oder arbeitslos sind. Sie können also bereits während einer befristeten Beschäftigung, Elternzeit oder Pflege das Coaching beantragen.

Weitere Details finden Sie auf unserer Seite zu Gründung aus Arbeitslosigkeit.