FAQ

FAQ

  • GRÜNDUNG AUS ARBEITSLOSIGKEIT

    Bei Gründung aus Arbeitslosigkeit steht Ihnen ein kostenfreies Gründercoaching sowie bei Arbeitslosengeldbezug ein Gründungszuschuss offen. Für Leistungsbezieher des Jobcenter giebt es ebenfalls das Coaching mit AVGS sowie Förderung beim start in die Selbstständigkeit.

    Details zur Gründung aus Arbeitslosigkeit
  • Habe ich Anspruch auf ein Gründercoaching mit AVGS?

    Über die Erteilung des AVGS zur Maßnahme "Heranführung an eine Selbstständige Tätigkeit" entscheiden die Sachbearbeiter*innen bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Grundsätzlich ist die Erteilung unabhängig vom Leistungsbezug. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Vorraussetzung ist eine Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit. Es muss eine konkrete Geschäftsidee vorliegen und Sie müssen die fachlichen Voraussetzungen für die Umsetzung haben.


    Wer weder Arbeitslosengeld noch Bürgergeld bezieht, aber arbeitsuchend ist bzw. nach eine Arbeitspause wie Elternzeit, Pflege, Krankheit oder Auslandsaufenthalt wieder arbeiten möchte, kann einen AVGS bei der Arbeitsagentur beantragen. Dies gilt auch für alle, die konkret von Kündigung bedroht sind oder wegen befristeter Beschäftigung voraussichtlich arbeitslos werden.


    Es empfiehlt sich immer, das Gespräch mit dem Coach zu führen bevor Sie den AVGS beantragen. Dann können Sie im Vorfeld alle Fragen klären und Sie haben gute Chancen, den Gutschein direkt bei Beantragung zu erhalten.


    Sollten Sie auf einen Gründungszuschuss hoffen, muss der AVGS frühzeitig beantragt werden - es empfieht sich, spätestens acht Monate vor Ablauf des ALG den Coach anzusprechen.

    Weitere Infos zum Gründercoaching mit AVGS
  • Wer bekommt Gründungszuschuss?

    Der Gründungszuschuss steht Ihnen nur offen, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ausnahmen gibt es bei Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III .


    Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden und die Arbeitslosigkeit beenden. Eine Gründung ist im Sinne der Förderung "hauptberuflich", wenn sie mindestens 15 Wochenstunden umfasst und die Arbeitslosigkeit durch die Gründung beendet wird. Bei Gründung neben einer anderen Tätigkeit muss die Selbständigkeit zeitlich überwiegen. 

    ACHTUNG:  In diesem Fall gilt die Selbständigkeit auch in der Krankenkasse als "hauptberuflich".

    Weitere Infos zum Gründungszuschuss
  • Woher bekomme ich den Antrag für den Gründungszuschuss?

    Den Antrag auf Gründungszuschuss sowie alle weiteren Formulare und Infomationen zu den benötigten Unterlagen bekommen Sie von Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit sofern er/sie grundsätzlich entscheidet, dass die Förderung einer Gründung in Ihrem Fall in Frage kommt. 

  • Kann ich mich mit Bürgergeld selbstständig machen?

    Auch Bürgergeldempfängern steht das Gründercoaching offen. Ansprechpartner sind auch hier die Sachbearbeiter*innen. 

    Nach Erstellung eines Businessplans und Vorlage der Tragfähigkeitsbescheinigung können weiterhin Leistungen zum Lebensunterhalt bewilligt werden.

    Für Investitionen stehen Investitionskostenzuschüsse und zinsfreie Darlehen zum aufbau der Selbstständigkeit zur Verfügung. Es empfiehlt sich für eine bessere Planung frühzeitig die Optionen in einem persönlichen Gespräch abzuklären.

    Die "Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen" (LES) stehen Ihnen auch offen, wenn Sie bereits selbstständig sind.

    Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen
  • WORKSHOPS

    Wir bieten aktuell einen Hybrid-Workshop für  Existenzgründer*innen an sowie Präsenzworkshops mit Einzelthemen rund um die Selbstständigkeit.

    Zu den Workshops
  • Muss ich mich zu den Workshops anmelden?

    Es muss immer eine Anmeldung direkt beim  genannten Veranstalter (z.B. WBZ) erfolgen.

    Nicole Hölzel leitet als Inhaberin von comcats und Vorstandsmitglied von E.U.L.E. e.V. die Workshops und steht für alle Fragen per eMail zur Verfügung.

    Ihre Frage an Nicole Hölzel
  • Kann ich auch online an den Workshops teilnehmen?

    Der Gründerworkshop wird Hybrid durchgeführt. sie können in Präsenz oder online per Zoom teilnehmen.

    Die Unternehmerworkshops funktionieren nur mit einer Mindestteilnehmerzahl in Präsenz, damit ein besserer Austausch stattfinden kann. Einzelne Teilnehmer können aber auf Anfrage online teilnehmen. Dies ist auch bei unvorhergesehener Abwesenheit möglich.

  • Sind die Workshops barrierefrei?

    Der Zugang zum WBZ und die Räume sind barrierefrei. Vom Parkhaus fahren Sie direkt mit dem Aufzug nach oben. Bei Nutzung des ÖPNV finden Sie den barrierefreien Zugang  über den Durchgang von der  Binger Straße in der Mitte des Gebäudes.

  • Wo finden die Workshops statt?

    Präsenzstandort  ist das Weiterbildungszentrum Ingelheim, Fridtjof-Nansen-Platz 3, 55218 Ingelheim. 

    Sie erreichen das WBZ mit Bus und Bahn über den Bahnhof Ingelheim mit wenigen Gehminuten. Die Bushaltestellen Gartenfeldstraße / KING (direkt unterhalb der großen Treppe) und Nieder-Ingelheim,Neues Rathaus (barrierefreier Zugang) befinden sich direkt am Gebäude.

    Für PkW steht im Untergeschoss die Tiefgarage "Rathaus / WBZ / kING" kostengünstig zur Verfügung. Die Einfahrt erfolgt über die Untere Sohlstraße.

    Anfahrt mit google-Maps planen
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