Zum 1.1.2023 wurde die BAFA Richtlinie für das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ erneuert: Kleine und mittlere Unternehmen werden weiterhin mit 50% Zuschuss bei Inanspruchnahme einer Beratung gefördert. Weggefallen ist die Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten mit 90% Zuschuss, die nach der 100%-Corona-Förderung wohl einen Boom erlebt hat.
Neu ist auch die Beschränkung auf maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen während der Geltungsdauer der Richtlinie (bis 31.12.2026). Gefördert werden je Beratung max. 3.500 € Honorar und Fahrtkosten des Beraters mit 50% Zuschuss. Der Zuschuss wird nach wie vor als Erstattung gewährt.
Die Beratung steht auch Existenzgründern (nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit) offen. Jungunternehmen müssen lediglich ein Vorgespräch führen.